entscheiden

entscheiden

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ent|schei|den [ɛnt'ʃai̮dn̩], entschied, entschieden:
1.
a) <tr.; hat (in einer Sache) ein Urteil fällen; zu einem abschließenden Urteil kommen:
das Gericht wird den Streit, den Fall entscheiden; etwas von Fall zu Fall entscheiden.
b) <itr.; hat bestimmen:
der Arzt entscheidet über die Anwendung dieses Medikaments; <auch tr.> wer soll das entscheiden?; sie soll entscheiden, was zu tun ist.
Syn.: befinden über (geh.).
c) <tr.; hat in einer bestimmten Richtung festlegen, den Ausschlag (für etwas) geben:
der erneute Angriff hat die Schlacht entschieden; auch itr.> das Los entscheidet; <im 1. Partizip> ein entscheidendes Ereignis; für mich ist entscheidend, dass er in gutem Glauben gehandelt hat.
2. <+ sich> zwischen mehreren Möglichkeiten wählen, eine Entscheidung treffen:
hast du dich entschieden, welches Angebot du akzeptieren willst, ob du zusagen wirst?; ich kann mich nicht entscheiden; sie hat sich entschieden, zu kündigen; ich habe mich für ihn, für dieses Angebot entschieden; du musst dich so oder so entscheiden.
Syn.: eine Entscheidung fällen, eine Entscheidung treffen, einen Beschluss fassen, einen Entschluss fassen, sich entschließen, sich schlüssig werden, wählen, zu einem Entschluss kommen.
3. <+ sich> sich endgültig herausstellen, zeigen:
morgen wird es sich entscheiden, wer recht behält.
Syn.: sich erweisen.

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ent|schei|den 〈V. 207; hat
I 〈V. tr. u. V. intr.〉
1. ein maßgebendes Urteil fällen über, den Ausschlag geben für
2. endgültig bestimmen, anordnen, festlegen
● der Chef hat entschieden, dass es so gemacht werden soll; er soll \entscheiden, ob wir es tun sollen oder nicht; das Los soll \entscheiden, wer gehen oder bleiben soll; du sollst \entscheiden, wie es gemacht werden soll; das kann ich nicht \entscheiden; es ist noch nichts entschieden ● die Sache ist bereits entschieden ● sein Eingreifen hat die Sache (zu unseren Gunsten) entschieden; nach deutschem Recht \entscheiden; über einen Fall, eine Streitfrage \entscheiden; über Leben und Tod der Gefangenen \entscheiden; darüber haben Sie nicht zu \entscheiden
II 〈V. refl.〉 sich \entscheiden einen Entschluss fassen ● ich werde mich morgen \entscheiden, ob ich mitfahre; ich kann mich nicht \entscheiden, wie ich es machen soll ● ich kann mich nicht so schnell \entscheiden ● sich für etwas \entscheiden eine Sache einer anderen vorziehen, eine Sache wählen; sich für jmdn. \entscheiden jmdm. vor einem anderen den Vorzug geben; ich kann mich für keinen von beiden \entscheiden; sie hat sich für X entschieden sie will X heiraten (u. nicht Y); sich gegen eine Sache od. gegen jmdn. \entscheiden; →a. entschieden

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ent|schei|den <st. V.; hat [mhd. entscheiden = sondern; richterlich bestimmen]:
1.
a) (einen Zweifelsfall) [endgültig] klären u. darüber ein Urteil fällen:
das Gericht wird den Streit e.;
b) in einem Zweifelsfall anordnend bestimmen:
über den Einsatz von Truppen e.
2. in Bezug auf etw. den Ausschlag geben:
das Los soll e.;
die Partie, die Meisterschaft für sich e. [können] (Sport; gewinnen [können]);
dieser Zug entschied die Schachpartie.
3. <e. + sich>
a) nach Prüfen, Vergleichen od. kurzem Besinnen in einem Entschluss seine Wahl auf jmdn., etw. festlegen:
sich für einen Bewerber, ein Verfahren e.;
er konnte sich nur schwer e. (zu einem Entschluss kommen);
b) als eine von mehreren Möglichkeiten eintreten, sich herausstellen:
morgen wird [es] sich e., wer recht behält.

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ent|schei|den <st. V.; hat [mhd. entscheiden = sondern; richterlich bestimmen]: 1. a) (einen Zweifelsfall) [endgültig] klären u. darüber ein Urteil fällen: das Gericht wird den Streit e.; ich wage nicht zu e., wer hier Recht hat; Der den Vorgang weiter bearbeitende Kriminalmeister ... entschied darauf, dass der Tote aller Wahrscheinlichkeit nach ... ins Wasser gestürzt sei (Prodöhl, Tod 242); b) in einem Zweifelsfall anordnend bestimmen: über den Einsatz von Truppen e.; ist schon entschieden, wer hinfahren soll?; sodass die ... Bürger ... an der Urne selber e. können (Brückenbauer 37, 1985, 4). 2. in Bezug auf etw. den Ausschlag geben: dieser Zug entschied die Schachpartie; das Los soll e.; die Partie, die Meisterschaft für sich e. [können] (Sport; gewinnen [können]). 3. <e. + sich> a) nach Prüfen, Vergleichen od. kurzem Besinnen in einem Entschluss seine Wahl auf jmdn., etw. festlegen: sich für einen Bewerber, ein Verfahren e.; er konnte sich nur schwer e. (zu einem Entschluss kommen); b) als eine von mehreren Möglichkeiten eintreten, sich herausstellen: morgen wird [es] sich e., wer Recht behält; das Spiel entschied sich bereits gegen Ende der ersten Halbzeit (der Ausgang stand bereits ... fest).

Universal-Lexikon. 2012.

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